Krankmeldungen sollten bitte telefonisch vor Unterrichtsbeginn unter der Nummer 04141/54 17 00 im Sekretariat der Schule gemeldet werden.

Es ist außerdem möglich, eine Krankmeldung per E-Mail via iServ an das Sekretariat und die Klassenlehrerin zu senden.

Infektionskrankheiten

Liegt eine ansteckende Erkrankung vor, ist nach den folgenden Punkten vorzugehen (Bezug auf das Infektionsschutzgesetz):

Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule gehen darf, wenn

  1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
  2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
  3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
  4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.

Kopfläuse


https://www.kindergesundheit-info.de/themen/krankes-kind/kopflaeuse/