Grundsätzlich gilt: „Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen.“
Beschwerden von Eltern oder Schülerinnen und Schülern werden von Lehrkräften oder der Schulleitung entgegengenommen. Ein reger Austausch zwischen Schule und Elternschaft durch Elternabende,
Elternsprechtage, Elterngespräche, Schulveranstaltungen, Gremienarbeit, Informationsschreiben dienen dazu, unsere schulischen Abläufe transparent und nachvollziehbar zu machen.
Werden Beschwerden an uns herangetragen so werden sie
Die Betroffenen werden bei der Suche nach Lösungen mit einbezogen.
Erster Ansprechpartner für die Eltern sind die Klassenlehrer/innen. Eltern können einen Elternvertreter hinzuziehen oder beauftragen.
Die Schülerinnen und Schüler wenden sich zunächst an die Lehrkräfte. Kinder können sich durch Mitschülerinnen/Mitschüler oder durch die Klassensprecherinnen/Klassensprecher unterstützen
lassen.
Eine Lehrkraft kann sich von der Personalvertretung oder einer anderen Lehrkraft der Schule Unterstützung verschaffen.
Kommt es zu keinem Konsens zwischen den Beteiligten, so übernimmt die Schulleitung die Moderation der folgenden Gespräche mit der Intention, eine sachliche und konstruktive Gesprächsatmosphäre zu
gewährleisten.
Resultiert hieraus kein Erfolg, so weist die Schulleitung dem Beschwerdeführer den weiteren Weg.