An niedersächsischen Schulen sind „das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während schulischer Veranstaltungen sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule verboten“ (vgl. NSchG B 3.1).
Grundschülerinnen und Grundschüler haben nur in sehr seltenen Fällen Erfahrungen mit diesen Konsumgütern. Trotzdem ist es wichtig, die Kinder in der Grundschule auf die Gefahren dieser
potentiellen Suchtmittel vorzubereiten.
Kinder, die gelernt haben „Nein“ zu sagen, haben bessere Voraussetzungen, sich diesen Gefahren zu entziehen. Unser Gewaltpräventionsprojekt „Brückenschlag“ leistete sicherlich einen Beitrag,
unsere Schülerinnen und Schüler in dieser Hinsicht zu stärken. Auch im Sachunterricht erfüllen bestimmte Unterrichtseinheiten („Mein Körper“, „Gesunde Ernährung“, „Sucht“) diesbezüglich ihren
Zweck.
Erwachsene sind Vorbilder für Kinder. Lehrerinnen, Lehrer und Eltern sollten sich deshalb in Bezug auf diese Konsumgüter angemessen verhalten.
Im Lehrerzimmer der Grundschule Ottenbeck steht ein Ordner griffbereit, der Lehrerinnen, Lehrern und Eltern aktuelle Möglichkeiten bietet, sich zum Thema Sucht zu informieren bzw. sich beraten zu
lassen.
Dem Schulelternrat wird regelmäßig eine aktuelle Kopie ausgehändigt.
Außerdem beteiligt sich unsere Schule regelmäßig an den Projekten der Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch. Die dritten und vierten Klassen werden von der Beratungsstelle jährlich zu
Theaterstücken eingeladen, die der Prävention dienen und den Kindern die Möglichkeit eröffnet, sich jemandem anzuvertrauen. Die Theaterstücke werden von den Klassenlehrerinnen mit den Kindern
vor- und nachbereitet. Die Eltern können sich vor der Schülervorstellung das jeweilige Theaterstück ansehen und sich informieren. Die Beratungsstelle stellt vor Ort Materialien zum Mitnehmen zur
Prävention von sexuellen Übergriffen zur Verfügung.