In Absprache mit dem Kollegium erfolgt die Übernahme der Klassenlehrerfunktion. Die Klassen werden in der Regel über vier Jahre von der jeweiligen KlassenlehrerIn geführt. Ein Großteil des Unterrichts sollte in der Hand der KlassenlehrerInnen liegen. Für jede Klasse wird eine VertretungslehrerIn bestimmt (vgl. Vertretungskonzept).
In den Jahrgängen 3 und 4 unterrichtet eine zweite Lehrkraft ein Fach aus dem Bereich Deutsch, Sachunterricht oder Mathematik, damit sich keine einseitige Beurteilung ergeben kann.