Ab 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Durch diese Leistungen soll die begabungsentsprechende Entwicklung unterstützt und die Inanspruchname zusätzlicher Bildungs- und Freizeitangebote gefördert werden.
Wichtig:
Für jedes Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen ist ein eigener Abtrag mit den entsprechenden Anlagen zu stellen.
Mehr Infos ind er nachstehenden PDF: